Containerwägung

Sämtliche Container, welche nicht mit gebührenpflichtigen Säcken befüllt werden, müssen mit einer digitalen Erkennungsmarke (Chip) ausgerüstet werden. Die Ausrüstung der Container mit Chip erfolgt durch den ZKRI.

Ihre Container melden Sie bitte mit diesem Anmeldeformular an. Wir nehmen dann in Kürze mit Ihnen Kontakt auf.

Mit dem Ausfüllen des Anmeldeformulars akzeptieren Sie ausdrücklich die untenstehenden Gebühren und Bedingungen.

Anforderungen an Kehrichtcontainer
Kehrichtcontainer mit Chip müssen aus Blech sein. Kunststoffcontainer verursachen Probleme beim Wägen. Die Container müssen eine Normaufnahme von 600 bis 800 Liter haben.

Beachten Sie das Merkblatt für Container.

Gebühren
Montagegebühr:
30.00 CHF exkl. MWST
Einmalige Gebühr für die Erfassung von Kunde und Container und Montage des Chips. Der Chip kann bei Zahlungsausständen entfernt werden. Bei Wiedermontage wird die Gebühr erneut fällig. Bei Ersatz defekter Chips ohne Verschulden des Kunden fällt keine Gebühr an. Der Chip bleibt im Eigentum des ZKRI.

Gewichtsgebühr:
313.46 CHF/t exkl. MWST
Eigentliche Mengengebühr.

Andockgebühr:
3.00 CHF exkl. MWST
Zusätzliche Gebühr pro Leerung des Containers, unabhängig vom Gewicht. Dient zur Deckung des Grundaufwands je Leerung und als Anreiz dazu, dass fast leere Container nicht zum Entleeren bereitgestellt werden.

Bedingungen
Fakturierungsrhythmus: Die Rechnungsstellung an die Kundschaft erfolgt entweder per Ende Monat, sofern der Rechnungsbetrag 100.- CHF exkl. MWST übersteigt oder, falls dieser Betrag nicht erreicht wurde, quartalsweise. Frühere Rechnungsstellungen sind nur bei Abmeldung des Containers möglich. Der ZKRI kann jederzeit ohne Begründung Vorauszahlungen verlangen.

Adressen und Adressänderungen: Adressänderungen sind mit dem Anmeldeformular zu melden und werden erst ab der nächsten Rechnungsstellung berücksichtigt. Die Adresse wird so übernommen, wie sie von der Kundschaft im Formular eingegeben wird. Die rückwirkende Neuausstellung von Rechnungen mit geänderten Adressen ist nicht möglich. Allfällige Mahnungen erfolgen mit der alten Adresse.

Abmeldungen: Abmeldungen sind mit dem Abmeldeformular zu melden. Bitte beachten Sie, dass die Abmeldung der Container erst rechtskräftig ist, wenn die Demontage der Chips am Container durch einen Mitarbeiter des ZKRI durchgeführt worden ist.

Mahnungen: Der ZKRI verrechnet Mahngebühren. Muss die gleiche Rechnung ein zweites Mal gemahnt werden, wird der Container von weiteren Entleerungen ausgeschlossen. Die Chipdemontage bleibt vorbehalten.

Vorauszahlung: Der ZKRI behält sich jederzeit das Recht vor, eine Vorauszahlung zu verlangen und ein Mindestguthaben vorauszusetzen.

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