Karton

Was ist zulässig?

Karton für die Sammlung bündeln (Masse: 50x50x150 cm oder 70x70x70 cm, max. 20 kg; oder Bereitstellung in Normcontainern. Die Container müssen entweder gelb sein oder deutlich und grossflächig mit dem Inhalt angeschrieben sein.

Keine Annahme von Karton in Tragtaschen, Big-Bags, o.ä. )

In die Kartonsammlung gehören: Wellkarton und alle Arten von unbeschichteten Kartonverpackungen wie Schachteln, Früchte- und Gemüsekartons usw. Papiertragtaschen sind ebenfalls der Kartonsammlung mitzugeben.

Mit Kunststoff beschichteter Karton (z.B. Tetrapak), Futtermittelsäcke etc. sind mit dem Kehricht zu entsorgen.

Sperrige Verpackungen aus Karton, welche nicht in einen 35 Liter-Kehrichtsack passen, können gratis im Verkaufsgeschäft zurückgelassen oder später dahin zurückgebracht werden.

Weitere Informationen

Die abschliessende Auflistung der erlaubten und nicht erlaubten Sorten findet sich unter www.altpapier.ch.

Bringsystem

Der Karton des ZKRI-Verbandsgebietes kann unentgeltlich abgegeben werden bei der Sortieranlage Seewen (Senn Brunnen AG) sowie bei Josef Ott in Küssnacht.


Kartonsammlung

Bitte stellen Sie das Sammelgut jeweils erst am Abfuhrtag spätestens um 7.00 Uhr bereit! 

Die Daten der Kartonsammlung finden Sie hier:

Impressum/Datenschutz