Kehrichtumladestation Goldau (KUST)

An der KUST wird primär der Kehricht aus den Verbandsgemeinden verladen und für den Transport in die Verbrennungsanlage vorbereitet. Zudem können an der KUST privater Hauskehricht und Sperrgut über den Handablad entsorgt werden.

Private Anlieferungen über die Fahrzeugwaage gegen Barzahlung sind nicht möglich. Als Alternative im Raum Goldau kann besipielsweise bei Fischlin Transporte und Entsorgung in Goldau via Waage entsorgt werden.

Annahmezeit Handablad bedient (sowie Kartenausgabe für Selbstwägung)

Donnerstag
13:00 bis 15:00 Uhr
Beim erstmaligen Kartenbezug erhalten Sie von uns eine Instruktion. Darum müssen Sie zwingend Kehricht zum Entsorgen dabeihaben.

Vor und nach Feiertagen keine Annahme:
28.03.2024
31.10.2024

Annahmezeiten für Selbstwägung mit Karte


Mo 07:00 bis 16:00 Uhr
Di 07:00 bis 16:00 Uhr
Mi 07:00 bis 16:00 Uhr
Do 07:00 bis 12:00 Uhr (ab 12:00 Uhr geschlossen)
Fr 07:00 bis 16:00 Uhr
  • Änderungen bleiben jederzeit vorbehalten.
  • Die Karte muss mindestens 25 CHF Guthaben enthalten, damit das Tor geöffnet werden kann.
  • Der Automat akzeptiert Noten à 10 / 20 / 50 / 100 CHF.
  • Maximale Beladung: 500 kg.

Anliefertarif Handablad über Selbstwägestation

160.00 CHF/t (exkl. MWST)

Die verrechnete Mindestmenge beträgt 20 kg!


Bestimmungen für Kehrichtanlieferungen

Von der Annahme ausgeschlossen sind alle Abfälle, die sich zur Verbrennung nicht eignen:
  1.  Separat zu entsorgende Abfälle, für die eine Rücknahmepflicht oder eine separate Entsorgung besteht oder vorgeschrieben ist (z.B. Batterien, Kühlschränke, Elektrogeräte, Elektronikgeräte, Pneus, Baggerraupen etc.).
  2. Nicht brennbare Abfälle: z.B. Bauschutt, Sand, Glas, Asche, Schlacke, Schrott, Salze, Isolationsmaterialien wie Stein- oder Glaswolle und weitere Inertstoffe.

 Big-Bags sind nicht erlaubt.

 Wir bitten Sie, staubhaltige Abfälle (Sägemehl etc.) nicht lose in den Kehricht zu geben, sondern in Säcke zu verpacken.

 Maximale Abmessungen:

50 x 50 x 150 cm oder 70 x 70 x 70 cm

 Bei Nichteinhaltung der obigen Bestimmungen hat der Anlagewart das Recht, den Lieferanten von zukünftigen Lieferungen auszuschliessen.

 Unsere Aufwendungen beispielsweise für das Auspacken von Altpneus und Material mit Übermass oder Mehraufwendungen beim Kippen werden den fehlbaren Lieferanten verrechnet.

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