Die Daten der Grüngutsammlung finden Sie hier:
Kleinere Mengen vermehrungsfähiges Material von invasive Neophyten müssen über den normalen Kehrichtsack entsorgt werden und gehören nicht in das Grüngut. Sie dürfen weder selber kompostiert noch in der freien Natur deponiert werden. Für grössere Mengen sind die Weisungen des Amt für Gewässer zu beachten.
"Neophyt" bedeutet wörtlich übersetzt "Neue Pflanze". Neophyten sind Pflanzen, die bei uns gebietsfremd sind. Sie wurden erst nach der Entdeckung Amerikas um 1492 nach Europa eingebracht. Einige dieser Arten können sich invasiv verhalten. Sie verbreiten sich sehr schnell und sehr stark und können so neben der Gefährdung von einheimischen Lebewesen oder Ökosystemen auch grosse Kosten und wirtschaftliche Schäden verursachen.
Weitere Informationen:
Amt für Gewässer