Grüngut

 

Zulässige Gebinde

  •  Norm-Grüngutsammelbehälter 140 - 800 l
  • Grüngutkübel mit Handgriffen 50 - 70 l
  • kompostierbare Kunststoffsäcke (weisser Gitternetzaufdruck)
  • Schnittbündel mit verrottbarer Schnur zusammengebunden 150 x 50 x 50 cm
Damit wir Ihr Grüngut auch mitnehmen können, beachten Sie folgende Hinweise:
  • MAXIMALGEWICHT 18 kg (ausser Container)
  • LAUBSÄCKE nur für Laub
  • KEINE Harassen
  • KEINE Behälter mit perforierten Seitenwänden
  • KEINE Behälter, die sich nach oben verengen
  • Was beim Entleeren klemmt und nicht von selbst in das Sammelfahrzeug fällt, wird stehen gelassen!

Grüngutsammlung

Die Daten der Grüngutsammlung finden Sie hier:


Grüngutsammlung - ohne Plastik!

Aus dem gesammelten Grüngut entsteht wieder wertvolle Komposterde. Darin haben Plastiksäcke, Blumentöpfe, PET-Flaschen und weiteres nichts verloren...

 !!! ACHTUNG !!!

Invasive Neophyten (Ambrosia, Japanischer Knöterich, Goldrute etc.)   

Kleinere Mengen vermehrungsfähiges Material von invasive Neophyten müssen über den normalen Kehrichtsack entsorgt werden und gehören nicht in das Grüngut. Sie dürfen weder selber kompostiert noch in der freien Natur deponiert werden. Für grössere Mengen sind die Weisungen des Amt für Gewässer zu beachten.

"Neophyt" bedeutet wörtlich übersetzt "Neue Pflanze". Neophyten sind Pflanzen, die bei uns gebietsfremd sind. Sie wurden erst nach der Entdeckung Amerikas um 1492 nach Europa eingebracht. Einige dieser Arten können sich invasiv verhalten. Sie verbreiten sich sehr schnell und sehr stark und können so neben der Gefährdung von einheimischen Lebewesen oder Ökosystemen auch grosse Kosten und wirtschaftliche Schäden verursachen.

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